Friedrich-Schiller-Gymnasium Pfullingen
Heute ist Samstag, der 19.05.2012

Abmeldung vom Religionsunterricht

 

Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres schriftlich durch die Erziehungsberechtigten ohne Angaben von Gründen möglich. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt die Abmeldung vom Religionsuntericht schriftlich durch die Schülerin/den Schüler aus Glaubens und Gewissensgründen. Ab Klasse 8 wird dann Ethik Pflichtfach und ist versetzungsrelevant.

Theoretisch ist eine An- bzw. Abmeldung zu jedem Schulhalbjahr zulässig, aber sicher nicht sinnvoll. Sofern kein neuer schriftlicher Antrag vorliegt, bleibt automatisch der Status des Vorjahres erhalten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns evtl. Änderungen für die nächste Klasse bereits 14 Tage vor Schuljahresende mitzuteilen, denn nur so können wir richtig planen (Lehraufträge, Klasseneinteilung, Stundenplan).

Außerdem möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass evangelische Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, vielleicht Probleme bezüglich ihrer Konfirmation mit dem zuständigen Pfarrer bekommen können. Eine diesbezügliche Nachfrage empfiehlt sich deshalb.