Friedrich-Schiller-Gymnasium Pfullingen
Heute ist Samstag, der 19.05.2012

Beurlaubung vor und nach Ferienabschnitten

 

Schulleitung sowie Lehrkräfte werden zunehmend um Beurlaubung vor und nach den Ferienabschnitten gebeten. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der gültigen Rechtslage Schülerinnen und Schüler nur in höchst seltenen Ausnahmefällen - wenn gewichtige Gründe vorliegen - beurlaubt werden können. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die sich an die Ferienregelungen halten, bei ihrer Urlaubsfahrt im Stau stehen oder Hochsaisonpreise für die Reise bezahlen müssen, während andere, die das Schulgesetz nicht beachten, bessere Reisebedingungen für sich in Anspruch nehmen.

Eine Reisebuchung auch nur wenige Tage außerhalb der Ferien kann nicht als triftiger Grund anerkannt werden!

Wir weisen ausdrücklich auf die Bußgeldbestimmung des Schulgesetzes § 92, 1 Abs. 2 hin. Wir bitten, bei allen Reiseplanungen unbedingt die Ferientermine zu beachten. Insbesondere weisen wir auch darauf hin, dass bei unentschuldigten und gesetzeswidrigen Fehlzeiten ein regelmäßiger Schulbesuch nicht mehr bestätigt werden kann.