Mobiltelefone am FSG
Liebe Eltern,
aufgrund ernster Vorkommnisse mit Mobbing-Hintergrund in der letzten Zeit hat die Gesamtlehrerkonferenz des FSG am 30. Januar 2009 entschieden, der Schulkonferenz folgenden Beschluss zur Abstimmung vorzulegen:
- Auf dem gesamten Schulgelände müssen Mobiltelefone, die Schüler dabei haben, grundsätzlich ausgeschaltet sein. Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten. Lehrkräfte oder die Schul-sekretärinnen können Ausnahmen genehmigen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot können Maßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes ergriffen werden. Entsprechende Geräte können Schülern von Lehrkräften abgenommen werden und bis zum Ende des Unterrichtstages von der Schulleitung verwahrt werden.
- Alle anderen technischen Geräte, welche die Schüler in der Schule dabei haben, müssen in den Unterrichtsstunden ausgeschaltet sein.
- Geräte wie GTR (Taschenrechner) und Notebook, die im Unterricht direkt eingesetzt werden, sind davon nicht betroffen.
- Bei Schulveranstaltungen kann die verantwortliche Lehrkraft eine Regelung treffen.
In unserem Alltag spielen Handys eine erhebliche Rolle, sie erleichtern die Kommunikation, übermitteln wichtige Informationen und können darüber hinaus auch noch Spaß bringen. Für viele Kinder und Jugendliche ist das erste Handy ein symbolischer Schritt ins Erwachsenenleben. Je unverzichtbarer es jedoch wird, desto mehr häufen sich die Probleme, die auf der intensiven Nutzung dieser Geräte beruhen. Abgesehen von den Kosten sind Eltern einerseits beruhigt, wenn sie ihre Kinder leicht und überall erreichen können, andererseits wissen viele nicht, was diese damit alles machen. Telefonieren ist oft reine Nebensache, da sich das Handy inzwischen zum Multifunktionsgerät entwickelt hat.
Leider müssen wir - Tendenz zunehmend - feststellen, dass mit Handys gemobbt wird, und zwar in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Hinter dem harmlosen Begriff „Happy Slapping“ = „fröhliches Zuschlagen“ - verbirgt sich ein neuer Gewalt-trend, bei dem das Handy eine traurige Rolle spielt: Mitschüler werden in irgendeiner Form angegriffen, die Szene wird aufgenommen, oft weitergeschickt oder ins Internet gestellt. Dies ist übrigens eine Straftat! Nur hilft das dem Mobbing-Opfer nichts, da zu Schock und Hilflosigkeit noch die völlige Erniedrigung hinzukommt. Jugendliche Medienprofis, und das sind viele, können solche Videos, auch „Snuff-Videos“ (engl. „to snuff out“= jemanden auslöschen) genannt, spielend aus dem Netz der unbegrenzten Möglichkeiten herunterladen, ebenso wie Gewalt- und Pornovideos. Der Austausch von Bildern und Videos von Handy zu Handy kann per MMS, Bluetooth oder Infrarot-Schnittstellen erfolgen. So kann man diese Aufnahmen in nächster Nähe kostenlos von Handy zu Handy versenden, wenn die entsprechende Funktion auf dem Handy aktiviert ist. Derartiges erleben wir bereits in der Unterstufe.
Warum verbreitet sich dieses Phänomen, immerhin eine Straftat, die nicht einfach als „Kavaliersdelikt“ betrachtet werden kann?
In einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums ("Handy ohne Risiko? Mit Sicherheit mobil – ein Ratgeber für Eltern", 10/07 - auf der Website des Bundesfamilienministeriums zum kostenlosen Download) ist zu einer Umfrage zu lesen:
"Welche Motive geben die Kinder und Jugendlichen an, solche Videos zu besitzen oder anzuschauen?
84,3 Prozent meinten, dass das Angeben an erster Stelle steht, gefolgt von Dazugehören, Mitredenkönnen und Coolness. Für die jugendlichen Videoclip-Besitzer ist vor allem wichtig, dass die Handyvideos ständig verfügbar sind („ich kann mir das dann immer und überall ansehen“) und sie die Videos tauschen oder andere damit schocken können. Problematische Handyvideos dienen Kindern und Jugendlichen vor allem zur Unterhaltung, Sensationssuche und sozialen Anerkennung."
Ob wir es uns also vorstellen können und wollen oder nicht: bei einer großen Zahl unserer Kids wird demnach mit Mobbing und Erniedrigung anderer nicht nur angegeben, sondern soziale Anerkennung angestrebt. Was können Schule und Eltern also tun, um Handymissbrauch zu verhindern? Die Möglichkeiten der Schule sind aus rechtlichen Gründen eingeschränkt. Eine Änderung der Hausordnung kann lediglich zur Sensibilisierung für dieses Problem beitragen. Technisches und moralisches Verständnis mancher Jugendlicher scheinen auf verschiedenem Niveau zu stehen.
Die Schule muss daher reagieren, um wenigstens von den ihr zur Verfügung stehenden disziplinarischen Maßnahmen Gebrauch machen und bei Bedarf die Polizei verständigen zu können.
Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren von Mobbing und Gewalt reden, ihnen ethisch-moralische Grundsätze erklären und ihnen ebenfalls klarmachen, dass die hier gezeigten Formen von Angabe und Selbstdarstellung schlicht strafbar sind; immerhin unterfallen bereits 14-jährige dem Jugendstrafrecht. Prüfen Sie, welches Handy für Ihr Kind geeignet ist. Können Sie das Handy Ihres Kindes bedienen? Welche Funktionen sind sinnvoll? Bei dem Verdacht, auf dem Handy Ihres Kindes könnte entsprechendes Bildmaterial vorhanden sein, lassen Sie sich das Handy und dessen Funktion zeigen.
Information zum sicheren Gebrauch von Handys finden Sie unter www.klicksafe.de.
T-Mobile und Vodafone haben Hotlines eingerichtet, wo sich Eltern zum Thema „Handynutzung durch Kinder und Jugendliche“ informieren können:
- T-Mobile: 0800-3388776 (oder im Internet: www.t-mobile.de/eltern-hotline)
- Vodafone: 0800-1721212
Des weiteren gibt es eine sehr gute Internet-Seite zum Thema Mobbing, inklusive Hotline für Mobbing-Opfer: www.schueler-mobbing.de. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind gemobbt wird oder erfahren Sie von irgendwelchen Missbrauchs-handlungen in Verbindung mit Handys, so wenden Sie sich an die Schulleitung.
Beate Grupp (Beratungslehrerin)