Vorbemerkung

Ein offenes, höfliches, rücksichtsvolles und friedfertiges Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personen ist die Grundlage für ein gutes Schulklima, in dem sowohl der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des Einzelnen, sich in der Schule wohlzufühlen und zu entfalten, erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck verpflichten sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft auf das Leitbild unseres Gymnasiums sowie auf die folgende Schulordnung.

 

Grundsätze des Verhaltens in der Schule

 

Betreten der Gebäude und Räume, Aufenthaltsregelungen

 

Unterricht, Lernmittel

 

Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz

 

Gesundheit und Sicherheit

 

Mobile Endgeräte

 

Hausrecht, Zuwiderhandlungen

 

 

Diese Schulordnung wird durch die folgenden Anhänge ergänzt:

Anhang 1: Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen

Anhang 2: Daten der Erziehungsberechtigten

Anhang 3: Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk

Anhang 4: Benutzungsordnung für die Mediothek

Anhang 5: Benutzungsordnung für die Mensa 

 

 

Anhang 1


Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen (Ergänzung der Schulordnung)


Entschuldigungen

 

Befreiungen und Beurlaubungen

Befreiungen und Beurlaubungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) möglich. Ergänzend gelten folgende Regelungen:

 

 

Anhang 2


Daten der Erziehungsberechtigten (Ergänzung der Schulordnung)

 

 


Anhang 3


Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk (Ergänzung der Schulordnung)


Das Schulnetzwerk im Sinne der folgenden Nutzungsbedingungen umfasst sämtliche Räume, Geräte, Medien, Programme und sonstigen Anlagen und Einrichtungen zur elektronischen Datenverarbeitung im Kontext der Schule. Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer nach Möglichkeit jederzeit ein funktionierendes, betriebsbereites System vorfindet und ein kostengünstiger Betrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen möglich ist, müssen die folgenden Regeln zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist jeder Einzelne, zusätzlich die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen können neben Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz auch den zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung nach sich ziehen.


Allgemeine Regeln

 

Rechtliche Regelungen

 

Nutzungsbeschränkungen

 

Datensicherheit und Datenschutz

 

 

Anhang 4


Benutzungsordnung für die Mediothek (Ergänzung der Schulordnung)

 

Zutritt

 

Taschen und Garderobe

 

Verhalten und Arbeitsatmosphäre

 

Medien

 

Computerarbeitsplätze

 

Schulische Veranstaltungen

 

Einhaltung der Benutzungsordnung, Maßnahmen bei Verstößen




Anhang 5


Benutzungsordnung für die Mensa (Ergänzung der Schulordnung)

In der Mensa

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