Vorbemerkung
Ein offenes, höfliches, rücksichtsvolles und friedfertiges Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personen ist die Grundlage für ein gutes Schulklima, in dem sowohl der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des Einzelnen, sich in der Schule wohlzufühlen und zu entfalten, erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck verpflichten sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft auf das Leitbild unseres Gymnasiums sowie auf die folgende Schulordnung.
Grundsätze des Verhaltens in der Schule
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Sorge für ein respektvolles und friedliches Zusammensein innerhalb und außerhalb des Schulgeländes.
- Sie verhalten sich so, dass niemand gefährdet, verletzt, unnötig gestört oder behindert wird.
- Sie wenden sich aktiv gegen jede Form von Gewalt und Ausgrenzung, insbesondere gegen Rassismus und Mobbing.
- Sie gehen sorgsam und pfleglich mit allen Gebäuden und Räumen der Schule sowie deren Einrichtung und Ausstattung um.
- Versehentliche Beschädigungen werden umgehend und unaufgefordert einer Lehrkraft und dem Hausmeister gemeldet.
Betreten der Gebäude und Räume, Aufenthaltsregelungen
- Die Schulgebäude werden morgens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Während des gesamten Schultages ist beim Aufenthalt in den Gebäuden auf Ruhe zu achten.
- Während der Unterrichtszeiten ist jegliche Lärmbelästigung auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden.
- Alle Unterrichts- und Fachräume sowie die Sporthallen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft betreten werden. Eine Ausnahme bilden die Räume 10 und 11 im A-Bau, die für die dort unterrichteten Klassen am Ende der großen Pausen geöffnet werden, um für die übrigen Schülerinnen und Schüler den Zugang zum Flur und zum Treppenaufgang zu erleichtern.
- Der Zutritt zur Mensa und zur Mediothek ist Schülerinnen und Schülern ohne Begleitung durch eine Lehrkraft nur während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet.
- Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist ausschließlich dem Lehrpersonal und anderen autorisierten Personen (z. B. Schulbegleitern, Praktikanten, Schulsozialarbeitern) vorbehalten.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeiten und der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in Freistunden und während der Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erteilt wurde.
- In den Pausenzeiten stehen den Schülerinnen und Schülern die Aula im B-Bau, das Erdgeschoss des C-Baus, die Schüleraufenthaltsräume und der Schulhof als Aufenthaltsorte zur Verfügung.
- Während der Mittagspause haben sich Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulgelände bleiben und nicht an einem Betreuungsangebot teilnehmen oder einer sonstigen schulischen Verpflichtung nachgehen, in den beaufsichtigten Bereichen aufzuhalten. Es obliegt den Erziehungsberechtigten, mit den Schülerinnen und Schülern zu vereinbaren, ob diese über die Mittagspause auf dem Schulgelände bleiben oder dieses verlassen dürfen.
- Schulfremde Personen haben sich unverzüglich auf dem Sekretariat anzumelden.
Unterricht, Lernmittel
- Alle Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Die Verfahrensweise bei Versäumnissen wird durch den Anhang 1 der Schulordnung "Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen" geregelt.
- Fünf Minuten vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zu den Unterrichtsräumen. Auf diesen Zeitpunkt wird durch einen Gong hingewiesen.
- Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch ohne Lehrkraft, muss die Klassen- oder Kurssprecherin bzw. der Klassen- oder Kurssprecher umgehend das Sekretariat verständigen.
- Um den Flüssigkeitsbedarf des Körpers zu decken, ist das Trinken im Unterricht grundsätzlich gestattet, wobei Unterrichtsstörungen zu vermeiden sind (ggf. können Trinkregeln vereinbart werden). Im Bedarfsfall kann die Lehrkraft das Trinken zeitweilig und / oder in einzelnen Fällen untersagen. In Räumen mit Ausstattungen oder Geräten, die spezielle Auflagen erfordern, gelten die jeweiligen Raumregelungen. Nicht gestattet ist das Trinken bei der Ausübung von Tätigkeiten oder dem Umgang mit Stoffen, die besondere Schutzvorkehrungen erfordern (gem. RiSU der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung).
- Die den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; die Bücher sind stets einzubinden, Name und Klasse sowie das Ausleihdatum sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertiger Ersatz zu leisten.
- Die zur Nutzung überlassenen Lernmittel und Materialien sind am Schuljahresende gemäß der Rückgabelisten pünktlich und vollständig zurückzugeben.
Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz
- Alle Gebäude und Räume der Schule sowie das Schulgelände werden in sauberem und ordentlichem Zustand gehalten. Die Verantwortung hierfür trägt jeder Einzelne. Für die Einhaltung sorgen insbesondere die Ordnungs¬dienste sowie die aufsichtsführenden Lehrkräfte.
- Beim Verlassen eines Unterrichts- oder Fachraumes werden alle Tische und Stühle ordentlich platziert, die Tafel gründlich gereinigt, das Licht ausgeschaltet und der Raum besenrein verlassen. Die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft überzeugt sich von der ordnungsgemäßen Erledigung dieser Aufgaben und schließt den Raum ab.
- Nach Beendigung des Vormittagsunterrichts sowie des Nachmittagsunterrichts werden zusätzlich die Stühle auf die Tische gestellt, alle Fenster geschlossen und sämtliche Jalousien hochgefahren.
- Durch die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, dem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und die Trennung bzw. Vermeidung von Müll tragen alle zur Schonung unserer Umwelt bei.
- Aushänge an allgemeinen Anschlagtafeln sowie an anderen Stellen des Schulgeländes dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung (Schulstempel) angebracht werden.
Gesundheit und Sicherheit
- Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie von Alkohol und Betäubungsmitteln ist strengstens untersagt.
- Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren haben die Möglichkeit, auf dem ausgewiesenen Platz zu rauchen. Für die Sauberkeit dieses Platzes sind die rauchenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
- Das Befahren des Schulhofes ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung gestattet.
- Fahrräder, Krafträder und PKW werden nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
- Die Zufahrtswege zum Schulgelände sind freizuhalten.
- Verletzungen oder plötzliche Erkrankungen sind umgehend bei einer Lehrkraft oder auf dem Sekretariat zu melden. Kleinere Blessuren können während der großen Pausen im Schulsanitätsraum behandelt werden.
- Schülerinnen und Schüler mit meldepflichtigen Krankheiten dürfen den Unterricht sowie Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren.
- Hunde dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung auf dem Schulgelände mitgeführt werden. Die jeweiligen Hundeführerinnen und Hundeführer sind für das Verhalten der Hunde verantwortlich.
Mobile Endgeräte
- Mobile Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft zu Unterrichtszwecken eingeschaltet und benutzt werden.
- Während der Pausen ist Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8 ihre Nutzung auf dem Schulhof und in den Schüleraufenthaltsräumen gestattet.
- Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände oder bei schulischen Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft, der Sekretärinnen oder der Schulleitung erlaubt.
Hausrecht, Zuwiderhandlungen
- Das Hausrecht wird durch den Schulleiter ausgeübt. Er kann dieses Recht für konkrete Anlässe oder Zwecke auf andere Personen übertragen.
- Die Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie des Hausmeisters sind zu befolgen.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Schulordnung können im Interesse der Schulgemeinschaft disziplinarische Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz ergriffen werden.
Diese Schulordnung wird durch die folgenden Anhänge ergänzt:
Anhang 1: Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen
Anhang 2: Daten der Erziehungsberechtigten
Anhang 3: Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk
Anhang 4: Benutzungsordnung für die Mediothek
Anhang 5: Benutzungsordnung für die Mensa
Anhang 1
Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen (Ergänzung der Schulordnung)
Entschuldigungen
- Die Entschuldigung eines unvorhergesehenen Versäumnisses von Unterrichts- oder anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen muss binnen drei Tagen schriftlich bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder der Tutorin bzw. dem Tutor erbeten werden. Dies gilt auch für einzelne Unterrichtsstunden.
- Für Minderjährige obliegt die Bitte um Entschuldigung den Erziehungsberechtigten.
- Eine vorläufige, z. B. telefonische Bitte um Entschuldigung ersetzt nicht die endgültige Schriftform.
- In Einzelfällen kann die Schulleitung von Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen fehlen, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
Befreiungen und Beurlaubungen
Befreiungen und Beurlaubungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) möglich. Ergänzend gelten folgende Regelungen:
- Vorzeitige Entlassungen aus dem Unterricht, z. B. wegen Unwohlseins, kann nur die jeweils unterrichtende Lehrkraft bewilligen. Eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ist auch in diesem Falle erforderlich.
- Bei vorhersehbaren Abwesenheitszeiten (z. B. für Arztbesuche und Heilbehandlungen) ist mindestens drei Tage vor dem Termin auf schriftlichem Weg eine Beurlaubung zu beantragen, wobei schulfremde Verpflichtungen soweit als möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen sind.
- Für Minderjährige obliegt das Ersuchen um Beurlaubung den Erziehungsberechtigten.
- Zuständig für eine Beurlaubung sind
- für bis zu zwei Unterrichtsstunden die betroffenen Fachlehrerinnen und Fachlehrer,
- für bis zu zwei Unterrichtstage die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Tutor/innen,
- für mehr als zwei Unterrichtstage der Schulleiter.
- Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Die Genehmigung kann nur durch den Schulleiter erfolgen.
- Vom Sportunterricht kann eine Schülerin bzw. ein Schüler nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes befreit werden. Überschreitet die Freistellung ein halbes Schuljahr, wird die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich.
Anhang 2
Daten der Erziehungsberechtigten (Ergänzung der Schulordnung)
- Alle erziehungsberechtigten Personen teilen der Schule bei der Anmeldung folgende Daten mit: Name, Anschrift und Telefonnummer.
- Wenn sich diese Daten ändern, muss die Schule unmittelbar nach Bekanntwerden der Änderung darüber schriftlich informiert werden. Dies gilt auch für Änderungen beim Sorgerecht.
- Solange keine anderen Informationen vorliegen, geht die Schule davon aus, dass beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht haben. Sollte das Sorgerecht des einen Elternteils vom anderen Elternteil bestritten werden, muss der Schule ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden. Bei Eltern, die ehemals verheiratet waren, ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel und kann von keinem Elternteil nachgewiesen werden. Bei Eltern, die ehemals nicht verheiratet waren, ist das alleinige Sorgerecht der Mutter die Regel. Erhebt ein Elternteil den Anspruch der gemeinsamen Sorge, ist das gemeinsame Sorgerecht durch eine familiengerichtliche Entscheidung oder durch das Protokoll der Erklärung der gemeinsamen Sorge beim Jugendamt nachzuweisen.
- Nachrichten der Schule werden entweder den Kindern mitgegeben oder an die Anschrift verschickt, die der Schule als Wohnort des Kindes angegeben wurde.
- Die Weitergabe der Informationen an den ggf. nicht am Wohnort des Kindes lebenden Elternteil liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Anhang 3
Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk (Ergänzung der Schulordnung)
Das Schulnetzwerk im Sinne der folgenden Nutzungsbedingungen umfasst sämtliche Räume, Geräte, Medien, Programme und sonstigen Anlagen und Einrichtungen zur elektronischen Datenverarbeitung im Kontext der Schule. Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer nach Möglichkeit jederzeit ein funktionierendes, betriebsbereites System vorfindet und ein kostengünstiger Betrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen möglich ist, müssen die folgenden Regeln zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist jeder Einzelne, zusätzlich die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen können neben Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz auch den zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung nach sich ziehen.
Allgemeine Regeln
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer verpflichtet sich, äußerst sorgsam und pfleglich mit sämtlichen Geräten und Medien umzugehen sowie keinerlei über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Veränderung an den Geräten und ihrer Verkabelung vorzunehmen.
- Die in den Räumen oder an den Geräten durch die Schulnetzbetreuer angebrachten Hinweise sind zu befolgen.
- Insbesondere das Mitführen von Speisen oder Getränken sowie das Essen oder Trinken ist in den Computerräumen sowie bei der Bedienung von Geräten untersagt.
- Die Verwendung von Verbrauchsmaterialien (Papier, Toner usw.) hat umsichtig und sparsam zu erfolgen.
- Alle Geräte werden nach ihrer Verwendung ordnungsgemäß heruntergefahren bzw. ausgeschaltet und ggf. sorgsam an ihren vorgesehen Platz zurückgebracht.
- Bei Störungen oder Problemen sind umgehend die Schulnetzbetreuer zu informieren. Eigenmächtige Reparaturversuche jeglicher Art sind zu unterlassen.
- Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Störungen haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher. Dies beinhaltet auch die Erstattung der Kosten zu deren Behebung. Darüber hinausgehende Rechts- oder Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Rechtliche Regelungen
- Das gesamte Schulnetzwerk ist der unterrichtsrelevanten Nutzung und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vorbehalten. Insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes, des Persönlichkeits- und Urheberrechts sind genau zu beachten.
- Das Anmelden im Schulnetz ist nur unter dem von den Systembetreuern zugewiesenen personengebundenen Benutzernamen gestattet. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter dem persönlichen Benutzerkonto ausgeführt werden, verantwortlich und muss ggf. die rechtlichen Konsequenzen tragen.
Nutzungsbeschränkungen
- Es ist untersagt, das Schulnetzwerk und den Datenkommunikationszugang des Friedrich-Schiller-Gymnasiums zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen, ihn zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken zu nutzen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.
- Das Friedrich-Schiller-Gymnasium hat keinen Einfluss auf die Inhalte und die Qualität der im Internet abrufbaren Informationen, bemüht sich jedoch nach Kräften durch eine umfassende und restriktive Internetfilterung den Aufruf rechtswidriger oder für Schülerinnen und Schüler ungeeigneter Informationen zu unterbinden. Jeder Versuch, diese Filterung zu umgehen oder Seiten mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornographischen Inhalten aufzurufen, ist untersagt. Die Lehrkräfte verfügen über die Möglichkeit, durch den Internetfilter gesperrte Seiten für konkrete Unterrichtszwecke vorübergehend freizuschalten.
- Das Einspielen von ausführbaren Programmen oder Systemdateien jeglicher Art in das Schulnetzwerk ist ohne ausdrückliche Genehmigung eines Systembetreuers untersagt. Hierbei sind die Rechte Dritter unbedingt zu beachten.
- Das mutwillige Übertragen von Schadsoftware in das Schulnetzwerk ist untersagt. Private Datenträger sind vor dem Anschluss an das Schulnetzwerk mittels einer geeigneten, sich auf tagesaktuellem Stand befindlichen Sicherheitssoftware zu prüfen und ggf. zu bereinigen.
Datensicherheit und Datenschutz
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist sich im Klaren, dass alle unter dem Benutzerkonto ausgeführten Vorgänge lückenlos nachvollziehbar sind und sämtliche sich im Schulnetzwerk befindlichen Daten dem Zugriff der Systembetreuer unterliegen.
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer trägt dafür Sorge, dass persönliche Daten, die nicht für den Zugriff anderer geeignet sind, nicht im Schulnetzwerk – auch nicht im Ordner „Eigene Dateien“ bzw. im Home-Verzeichnis – gespeichert werden.
- Jede Lehrkraft verfügt zu Unterrichts- und Kontrollzwecken über die Möglichkeit, per Fernzugriff alle Bildschirminhalte und Nutzeraktivitäten in Echtzeit einzusehen bzw. per Projektion darzustellen. Zudem ist eine Fernsteuerung sämtlicher Geräte möglich.
- Für die Sicherung der eigenen Daten ist jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer selbst verantwortlich. Hierfür sind private Datenträger zu verwenden.
Anhang 4
Benutzungsordnung für die Mediothek (Ergänzung der Schulordnung)
Zutritt
- Zutritt zur Mediothek haben Schülerinnen und Schüler ohne Begleitung durch eine Lehrkraft nur während der allgemeinen Öffnungszeiten der Mediothek.
- Beim Betreten der Mediothek ist der Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Taschen und Garderobe
- Taschen, Jacken, Mäntel und Helme dürfen nicht in die Arbeitsbereiche der Mediothek mitgenommen werden. Sie sind beim Betreten in den dafür vorgesehenen Fächern abzulegen.
- Für mitgeführte Wertgegenstände sind die Nutzerinnen und Nutzer der Mediothek selbst verantwortlich. Eine Haftung der Schule bei Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
Verhalten und Arbeitsatmosphäre
- Die Mediothek soll allen Nutzerinnen und Nutzern ein ungestörtes und konzentriertes Arbeiten ermöglichen.
- Von allen Anwesenden wird daher ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten erwartet. Insbesondere die Lautstärke ist den verschiedenen Arbeitsbereichen anzupassen.
- Das Mitführen von Speisen oder Getränken sowie deren Genuss ist untersagt.
Medien
- Alle Medien sind sorgsam und pfleglich zu behandeln, versehentliche Beschädigungen umgehend bei der Aufsicht zu melden.
- Jede vorsätzliche Beschädigung und jeder Versuch einer Entwendung zieht disziplinarische Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz sowie den Entzug der Nutzungsberechtigung nach sich.
Computerarbeitsplätze
- Die Computerarbeitsplätze sind für unterrichtsrelevante Recherchen und zum schulischen Arbeiten bestimmt.
- Im Übrigen gelten für die Nutzung der Computerarbeitsplätze der Mediothek die Nutzungsbedingungen des Schulnetzwerks. Auf die entsprechenden Regelungen (Anhang 3 der Schulordnung) wird ausdrücklich verwiesen.
Schulische Veranstaltungen
- Die Mediothek kann auch für schulische Veranstaltungen (Lesungen, Präsentationen, Projekte usw.) durch Lehrkräfte mit Schulklassen oder Gruppen genutzt werden.
- Die Durchführung solcher Veranstaltungen ist rechtzeitig bei der Mediotheksleitung anzumelden und mit ihr abzustimmen. Der Gebrauch der Präsentationsanlage ist nur nach vorheriger Einweisung zulässig.
- Ein sorgsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit der Einrichtung und sämtlichen Medien ist selbstverständlich. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand der Mediothek wieder herzustellen, die Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Verantwortlich ist die durchführende Lehrkraft.
Einhaltung der Benutzungsordnung, Maßnahmen bei Verstößen
- Mit dem Betreten der Mediothek wird die vorliegende Benutzungsordnung anerkannt.
- Die Aufsicht überwacht die Einhaltung der Benutzungsordnung, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie ist befugt für den Bereich der Mediothek das Hausrecht auszuüben.
- Verstöße gegen die Benutzungsordnung ziehen in der Regel zunächst eine Ermahnung nach sich, im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen den zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung. Ggf. kommen auch disziplinarische Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz zur Anwendung.
Anhang 5
Benutzungsordnung für die Mensa (Ergänzung der Schulordnung)
In der Mensa
- zeigen wir Respekt im Umgang mit Essen und Einrichtung;
- übernehmen wir Verantwortung für die Sauberkeit unseres Platzes und das Aufräumen des Geschirrs;
- nehmen wir Rücksicht auf die anderen;
- zeigen wir Anerkennung für den Einsatz und die Arbeit der Eltern.
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