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Adressänderungen (auch Änderungen von Telefonnummern privat, geschäftlich oder mobil) sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden.Adressänderungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten ist sofort die Schulleitung (Sekretariat) zu informieren. s. a. → WindpockenAnsteckende Krankheiten
Auswärtigen Schülerinnen und Schülern steht ab 7 Uhr der Aufenthaltsraum im A-Bau zur Verfügung.Aufenthaltsraum
Das Aufhängen von Plakaten muss von der Schulleitung genehmigt werden und ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.Aushänge
Unsere schulinternen Richtlinien und Empfehlungen für Auslandsaufenthalte unserer Schülerinnen und Schüler sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: Auslandsaufenthalte
Informationen zu den Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen bei der Aufnahme ausländischer Gastschüler am FSG finden Sie in folgendem Dokument: Ausländische Gastschüler
→ Preise und BelobigungenBelobigungen
Beurlaubungen oder Befreiungen vom Unterricht müssen schriftlich unter Angabe des Grundes rechtzeitig vorher beantragt werden, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Erziehungsberechtigten. Hierzu kann das folgende Formular verwendet werden: Für nähere Informationen verweisen wir auf Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht
Antrag auf Beurlaubung (Formular)
Anhang 1 der Schulordnung: Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen.
Schulleitung sowie Lehrkräfte werden zunehmend um Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht vor und nach den Ferienabschnitten gebeten. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der gültigen Rechtslage Schülerinnen und Schüler nur in höchst seltenen Ausnahmefällen - wenn gewichtige Gründe vorliegen - vom Unterricht beurlaubt bzw. befreit werden können. Eine Reisebuchung auch nur wenige Tage außerhalb der Ferien kann nicht als triftiger Grund anerkannt werden!Beurlaubungen und Befreiungen im Zusammenhang mit Ferienabschnitten
Wir weisen ausdrücklich auf die Bußgeldbestimmung des Schulgesetzes § 92, 1 Abs. 2 hin und bitten, bei allen Reiseplanungen unbedingt die Ferientermine zu beachten. Insbesondere weisen wir auch darauf hin, dass bei unentschuldigten und gesetzeswidrigen Fehlzeiten ein regelmäßiger Schulbesuch nicht mehr bestätigt werden kann.
Informationen für Eltern und Lehrer/innen Chronische Erkrankungen, Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
Diebstähle sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden. Fundsachen bitte beim Hausmeister abgeben. Für seine Garderobe ist jede/r selbst verantwortlich.Diebstähle - Fundsachen - Garderobe
Kann ein/e Schüler/in aus zwingendem Grund (z. B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Hierzu kann das folgende Formular verwendet werden: Bei längerer Krankheit muss die Entschuldigung unter Angabe der voraussichtlichen Dauer spätestens am dritten Tag der Abwesenheit bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer eingehen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Erziehungsberechtigten für die Entschuldigung zuständig. Für nähere Informationen verweisen wir auf Entschuldigungspflicht
Entschuldigung (Formular)
Anhang 1 der Schulordnung: Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen.
Mobile Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft zu Unterrichtszwecken eingeschaltet und benutzt werden. Während der Pausen ist Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8 ihre Nutzung auf dem Schulhof und in den Schüleraufenthaltsräumen gestattet. Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände oder bei schulischen Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft, der Sekretärinnen oder der Schulleitung erlaubt.Mobile Endgeräte
Seit dem Wintersemester 2010/11 erfolgt das gymnasiale Lehramtsstudium auf der Basis der neuen Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.07.2009. Zulassungsvoraussetzung ist ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule. Dieses kann bis zum Beginn des 3. Semesters absolviert werden. Das Friedrich-Schiller-Gymnasium bietet zwei mögliche Zeiträume an: a) zwischen den Faschings- und den Osterferien Für eine individuelle Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Ausbildungslehrkräfte am FSG: Die Anmeldung erfolgt zentral über orientierungspraktikum-bw.de.Orientierungspraktikum
b) nach Pfingsten
Für besonders gute schulische Leistungen vergeben wir am Schuljahresende Preise (Urkunde und Buchgutschein im Wert von 20 EUR, Vermerk im Zeugnis) sowie Belobigungen (Urkunde, Vermerk im Zeugnis). Voraussetzungen für die Verleihung eines Preises: Darüber hinaus darf in den Kernfächern keine Note schlechter als "befriedigend", in den Nebenfächern keine Note schlechter als "ausreichend" sein. Die Verhaltensnote muss mindestenst "gut" sein. Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, wird statt eines Preises eine Belobigung verliehen. Voraussetzungen für die Verleihung einer Belobigung: Preise und Belobigungen
Klassenstufe
5 bis 7
8 bis 10
Kursstufe 1 und 2
Notendurchschnitt
1,59 und besser
1,89 und besser
12,0 und besser
Klassenstufe
5 bis 7
8 bis 10
Kursstufe 1 und 2
Notendurchschnitt
1,60 bis 1,89
1,90 bis 2,19
11,0 bis 11,9
Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres schriftlich durch die Erziehungsberechtigten ohne Angaben von Gründen möglich. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt die Abmeldung vom Religionsuntericht schriftlich durch die Schülerin/den Schüler aus Glaubens und Gewissensgründen. Ab Klasse 8 wird dann Ethik Pflichtfach und ist versetzungsrelevant.Religionsunterricht (Abmeldung)
Theoretisch ist eine An- bzw. Abmeldung zu jedem Schulhalbjahr zulässig, aber sicher nicht sinnvoll. Sofern kein neuer schriftlicher Antrag vorliegt, bleibt automatisch der Status des Vorjahres erhalten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns evtl. Änderungen für die nächste Klasse bereits 14 Tage vor Schuljahresende mitzuteilen, denn nur so können wir richtig planen (Lehraufträge, Klasseneinteilung, Stundenplan).
Außerdem möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass evangelische Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, u. U. Probleme bezüglich ihrer Konfirmation mit dem zuständigen Pfarrer bekommen können. Eine diesbezügliche Nachfrage empfiehlt sich deshalb.
Stundenplanänderungen werden jeden Tag in den dafür vorgesehenen Schaukästen ausgehängt. Jede/r Schüler/in hat sich dort täglich zu informieren.Stundenplanänderungen
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeiten und der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in Freistunden und während der Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erteilt wurde. Während der Mittagspause haben sich Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulgelände bleiben und nicht an einem Betreuungsangebot teilnehmen oder einer sonstigen schulischen Verpflichtung nachgehen, in den beaufsichtigten Bereichen aufzuhalten. Es obliegt den Erziehungsberechtigten, mit den Schülerinnen und Schülern zu vereinbaren, ob diese über die Mittagspause auf dem Schulgelände bleiben oder dieses verlassen dürfen.Verlassen des Schulgeländes
Versicherungen können zu Beginn jedes Schuljahres abgeschlossen werden (Zusatz, Garderobe, Fahrrad, Musikinstrument). Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 übernimmt die Schule die Schüler-Zusatzversicherung.Versicherungen
Informationen für Eltern und Schüler/innen Windpocken
Windpocken (Merkblatt des Gesundheitsamtes Reutlingen)
→ VersicherungenZusatzversicherung