Vorbemerkung
Ein offenes, höfliches, rücksichtsvolles und friedfertiges Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personen ist die Grundlage für ein gutes Schulklima, in dem sowohl der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des Einzelnen, sich in der Schule wohlzufühlen und zu entfalten, erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck verpflichten sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft auf das Leitbild unseres Gymnasiums sowie auf die folgende Schulordnung.
Grundsätze des Verhaltens in der Schule
Betreten der Gebäude und Räume, Aufenthaltsregelungen
Unterricht, Lernmittel
Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz
Gesundheit und Sicherheit
Private mobile Endgeräte
Hausrecht, Zuwiderhandlungen
Diese Schulordnung wird durch die folgenden Anhänge ergänzt:
Anhang 2: Daten der Erziehungsberechtigten
Anhang 4: Benutzungsordnung für die Mediothek
Anhang 5: Benutzungsordnung für die Mensa
Anhang 1
Entschuldigungen, Befreiungen und Beurlaubungen (Ergänzung der Schulordnung)
Entschuldigungen
Befreiungen und Beurlaubungen
Befreiungen und Beurlaubungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (➡️ Schulbesuchsverordnung) möglich. Ergänzend gelten folgende Regelungen:
Anhang 2
Daten der Erziehungsberechtigten (Ergänzung der Schulordnung)
Anhang 3
Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk (Ergänzung der Schulordnung)
Das Schulnetzwerk im Sinne der folgenden Nutzungsbedingungen umfasst sämtliche Räume, Geräte, Medien, Programme und sonstigen Anlagen und Einrichtungen zur elektronischen Datenverarbeitung im Kontext der Schule. Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer nach Möglichkeit jederzeit ein funktionierendes, betriebsbereites System vorfindet und ein kostengünstiger Betrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen möglich ist, müssen die folgenden Regeln zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist jeder Einzelne, zusätzlich die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen können neben Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz auch den zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung nach sich ziehen.
Allgemeine Regeln
Rechtliche Regelungen
Nutzungsbeschränkungen
Datensicherheit und Datenschutz
Anhang 4
Benutzungsordnung für die Mediothek (Ergänzung der Schulordnung)
Zutritt
Taschen und Garderobe
Verhalten und Arbeitsatmosphäre
Medien
Computerarbeitsplätze
Schulische Veranstaltungen
Einhaltung der Benutzungsordnung, Maßnahmen bei Verstößen
Anhang 5
Benutzungsordnung für die Mensa (Ergänzung der Schulordnung)
In der Mensa