Noten, Preise, Belobigungen

Leistungsnoten

(1) Die Leistungen der Schüler werden mit folgenden Noten bewertet:

  • sehr gut (1)
  • gut (2)
  • befriedigend (3)
  • ausreichend (4)
  • mangelhaft (5)
  • ungenügend (6)

(2) Die Noten haben folgende Bedeutung:

  1. Die Note „sehr gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
  2. Die Note „gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3. Die Note „befriedigend” soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  4. Die Note „ausreichend” soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5. Die Note „mangelhaft” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  6. Die Note „ungenügend” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Preise und Belobigungen

Preise und Belobigungen werden nach folgender Maßgabe vergeben:

Bedingungen für die Vergabe eines Preises:

Noten in den Kernfächern mindestens befriedigend und Noten in den Nebenfächern mindestens  ausreichend und Verhalten mindestens gut. (Wenn diese zusätzlichen Bedingungen für einen Preis nicht erfüllt sind, erhalten  Schüler/innen, die auf Grund des Notendurchschnitts einen Preis bekommen hätten, eine Belobigung.)