Noten, Preise, Belobigungen
(1) Die Leistungen der Schüler
werden mit folgenden Noten bewertet:
- sehr gut (1)
- gut (2)
- befriedigend (3)
- ausreichend (4)
- mangelhaft (5)
- ungenügend (6)
(2) Die Noten haben folgende Bedeutung:
- Die Note „sehr gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung
den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
- Die Note „gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung den
Anforderungen voll entspricht.
- Die Note „befriedigend” soll erteilt werden, wenn die
Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- Die Note „ausreichend” soll erteilt werden, wenn die
Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch
entspricht.
-
Die Note „mangelhaft” soll
erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht
entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer
Zeit behoben werden können.
-
Die Note „ungenügend” soll
erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen
nicht entspricht und
selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die
Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden
können.
Preise und Belobigungen werden nach folgender Maßgabe vergeben:
Bedingungen für die Vergabe eines Preises:
Noten in den Kernfächern mindestens befriedigend und Noten in
den Nebenfächern mindestens ausreichend und Verhalten
mindestens gut. (Wenn diese zusätzlichen Bedingungen für einen
Preis nicht erfüllt sind, erhalten Schüler/innen, die auf
Grund des Notendurchschnitts einen Preis bekommen hätten, eine
Belobigung.)