Die schulischen iPads sind ausschließlich der Nutzung zu Unterrichtszwecken vorbehalten. Individuell auf den Geräten installierte Apps sind zulässig, soweit diese einen eindeutigen unterrichtlichen bzw. schulischen Bezug aufweisen.
In diesem Sinn zulässig sind beispielsweise
Unzulässig - und unverzüglich von den schulischen iPads zu löschen - sind insbesondere