Im Schuljahr 2022/23 werden wir die Klassenstufen 8 bis KS1 mit schulischen iPads ausstatten. Vor der Ausgabe ist ein Leihvertrag ausgefüllt und unterschrieben abzugeben, in dem die Ausleih- und Nutzungsbedingungen für das Leihgerät dargelegt sind.
Die Ausstattung der übrigen Klassenstufen ist für die Zukunft geplant und kann erfolgen, sobald uns weitere Leihgeräte vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden.
Das iPad ist auf jeden Fall in einer passenden, geeigneten Schutzhülle aufzubewahren und zu nutzen. Es muss sich dabei nicht zwingend um die ausgehändigte Schutzhülle handeln, sondern es darf auch eine persönlich angeschaffte Schutzhülle verwendet werden, sofern diese einen mindestens gleichwertigen Schutz gegen Beschädigungen bietet.
Auch gegen die Ausstattung mit einem Type-Cover ist, sofern es die o. g. Voraussetzungen erfüllt, nichts einzuwenden.
Gegen das Anbringen einer Display-Schutzfolie oder auch einer Paperlike-Folie ist nichts einzuwenden, solange sich diese wieder rückstandsfrei entfernen lässt.
Darf ich ein privates iPad oder ein Tablet mit einem anderen Betriebssystem im Unterricht einsetzen?
Grundsätzlich empfehlen wir in den Klassenstufen, die aktuell mit einem schulischen iPad ausgestattet werden, allen Schüler/innen für Unterrichtszwecke das schulische Gerät zu nutzen.
Als Zugeständnis an den dringlich geäußerten Wunsch eines Teils unserer Schüler- und Elternschaft erlauben wir jedoch, sofern dies ausdrücklich gewünscht wird, ein privates Apple iPad im Unterricht einzusetzen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus pädagogischen Erfordernissen muss hierfür zuvor eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben werden, die den Lehrkräften während der Nutzung im Unterricht für das private iPad Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten (insbesondere durch die Einbindung der Geräte in Apple Classroom) einräumt.
Für Tablets mit anderen Betriebssystemen (z. B. Android, Windows) besteht diese Möglichkeit in den Klassenstufen 8 bis Kursstufe 2 nicht, da sie sich nicht in Apple Classroom einbinden lassen und sich somit den geforderten Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten entziehen.
In den Klassenstufen 5 bis 7 sowie in der Kursstufe II, für die aktuell noch keine schulischen iPads zur Verfügung stehen, dürfen übergangsweise private iPads sowie Tablets mit anderen Betriebssystemen grundsätzlich im Unterricht eingesetzt werden. Da diese Geräte der persönlichen Nutzung vorbehalten sind, kommt eine Einbindung in Apple Classroom nicht zur Anwendung.
Für Lehrkräfte: Apple Classroom
Apple Classroom ist, wie der Name bereits angibt, ein Instrument zur Steuerung der Lernaktivitäten während des Unterrichts. Die Einbindung der iPads von Schüler/innen bietet der Lehrkraft die Möglichkeit
Darüber hinausgehende Zugriffsmöglichkeiten bestehen nicht (wobei der Funktionsumfang künftig von Apple angepasst oder erweitert werden kann). Zudem erfordert der Einsatz von Apple Classroom im Präsenzunterricht, dass alle iPads mit demselben WLAN verbunden sind und eine aktive Bluetooth-Verbindung besteht. Grundsätzlich ließe sich (was bislang nicht vorgesehen ist) Apple Classroom auch für den Fernunterricht (der ja ebenfalls eine Form des Unterrichts darstellt) nutzen, wobei der Funktionsumfang in diesem Fall nochmals deutlich eingeschränkt ist.
Detailliertere Informationen zum Funktionsumfang von Apple Classroom finden sich z. B. unter https://support.apple.com/de-de/guide/classroom/welcome/2.6/mac .
Für Eltern: Option "Bildschirmzeit" auf dem
iPad
Die Option „Bildschirmzeit“ auf dem iPad liefert Eltern (und natürlich auch den Schüler/innen selbst) Informationen darüber, wie das iPad verwendet und welche Apps in welchem Umfang genutzt werden.
Darüber hinaus besteht für Eltern die Möglichkeit, Auszeiten einzuplanen, zeitliche Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Apps u. a. m. festzulegen. Diese Beschränkungen lassen sich durch einen Eingabecode schützen, so dass sie nur von der berechtigten Person, die den Code kennt (z. B. Mutter, Vater oder beide), geändert werden können.
Hinweise
Eine Beschädigung, der Verlust oder der Diebstahl des iPads oder seines Zubehörs sind umgehend der Schule zu melden.
Im Fall einer Beschädigung ist eine Schadensmeldung mit detaillierten Angaben zum Hergang auszufüllen und zu unterschreiben. Der Versicherer wird im Anschluss die Übernahme der Kosten für die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung prüfen. Soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen sollten, erfolgt keine oder nur eine teilweise Kostenerstattung, der (verbleibende) Betrag wird dem/der Leihnehmer/in bzw. den gesetzlichen Vertreter/innen (Erziehungsberechtigte) in Rechnung gestellt.
Ein Verlust ist nicht (!) durch die vom Schulträger abgeschlossene Versicherung abgedeckt, für die entstehenden Kosten haben der/die Leihnehmer/in bzw. die gesetzlichen Vertreter/innen (Erziehungsberechtigte) aufzukommen. Um sich für einen solchen Fall abzusichern, kann eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Im Fall eines Diebstahls ist umgehend eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und der Schule vorzulegen.
In allen genannten Fällen kann gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung übergangsweise (bis zur Reparatur bzw. Neubeschaffung) ein Ersatzgerät von der Schule bereitgestellt werden.
Um die Daten auf dem iPad zu sichern, empfehlen sich insbesondere folgende Möglichkeiten:
Vollständiges Backup mit iTunes
Bei einem Backup mit iTunes wird eine Sicherungskopie der Daten
auf einem PC oder Mac gespeichert. Diese Daten können im
Bedarfsfall für eine Wiederherstellung auf demselben / einem
anderen iPad verwendet werden.
➡️ Anleitung für PC: https://support.apple.com/de-de/HT212156
➡️ Anleitung für Mac: https://support.apple.com/de-de/HT211229
Backups einzelner Apps
Die Methode der Datensicherung lässt sich i. d. R. in den
Einstellungen der jeweilen App festlegen. Meist besteht dabei
die Wahl zwischen
- der Datenspeicherung direkt in einer Cloud (statt lokal auf
dem iPad),
- einem manuellen Backup (das dann regelmäßig selbst
durchgeführt werden muss),
- automatischen Backups.
⚠️ Als Speicherort für App-Daten oder für Backups kann iCloud nicht ausgewählt werden (da diese auf Grund der Datenschutzrichtlinien des Landes deaktiviert ist). Wir empfehlen die Verwendung der FSG Nextcloud.
Wir bieten für alle Klassen/Kurse mit schulischen iPads Workshops zum Thema "Datensicherung/Backups" an.
Falls der Logitech Crayon nicht mehr korrekt oder gar nicht mehr funktioniert, kann dies die unten stehenden Ursachen haben. Der "Klassiker" (= häufigster Fall) ist die gelockerte Stift-Spitze.
⚠️Der Stift ist nicht eingeschaltet.
✅Lösung: Die Power-Taste eine Sekunde lang drücken, bis die LED
leuchtet.
⚠️Der Stift ist nicht (ausreichend) aufgeladen.
✅Lösung: Akkustand prüfen, ggf. Stift (mit dem Lightning-Kabel)
aufladen.
Die Anzeige der LED bedeutet: grünes Licht = Akkustand über 10
%, rotes Licht = Akkustand unter 10%, blinkendes rotes Licht =
Akkustand kritisch.
⚠️Das iPad ist noch mit einem Apple Pencil gekoppelt.
✅Lösung: Die Verbindung mit einem Apple Pencil muss getrennt
werden, bevor der Logitech Crayon verwendet werden kann.
Öffnen der App "Einstellungen" ➡️ Auswählen des Menüpunkts
"Bluetooth" ➡️ unter "Meine Geräte" auf das blaue (i) tippen ➡️
"Dieses Gerät ignorieren" antippen.
⚠️Die Stift-Spitze hat sich gelockert.
✅Lösung: Oberhalb des orangefarbenen Käppchens an der
Stift-Spitze befinden sich seitlich am silbernen Schaft des
Logitech Crayon zwei kleine, runde Einkerbungen. Eine
Büroklammer so aufbiegen, dass sich die beiden Enden
gegenüberstehen. Die Enden der Büroklammer vorsichtig in die
Einkerbungen einführen, gleichzeitig zusammendrücken und das
Käppchen abziehen (s. Abbildung). Die weiße Stift-Spitze etwas
herausdrehen und wieder fest (aber ohne Gewalt) eindrehen.
Orangefarbenes Käppchen aufstecken. Jetzt sollte der
Logitech Crayon wieder einwandfrei funktionieren.
Sollte all dies nicht zum Erfolg führen, kann die iPad-Sprechstunde aufgesucht werden.
Für Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem iPad oder dessen Zubehör bieten wir eine iPad-Sprechstunde an. Sie findet jeden Dienstag und Donnerstag von 09:05 bis 09:25 Uhr (erste große Pause) in Raum 40 statt.
Sämtliche Angaben wurden mit großer Sorgfalt nach besten Wissen erstellt. Sie haben rein informativen Charakter, aus ggf. fehlerhaften oder unvollständigen Angaben ergeben sich keine Rechtsansprüche.